Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der AGB´s Für alle Aufträge an die Agentur gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB´s des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
- Präsentationen Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustim- mung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
- Kostenvoranschläge und Auftragserteilung 3.1. In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu Euro 500,- sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.
3.2. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftrag- gebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
- Abwicklung von Aufträgen Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- Lieferung und Lieferfristen 5.1. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung, gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungs- pflichten (Beschaffung von Unterlagen, Freigaben usw.) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Zahlungsbedingungen 6.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwerts- steuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3. Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.
6.4. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischen- rechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.
6.5. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
- Nutzungsrechte 7.1. Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen, alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlicher Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinaus gehende Verwendung bedarf unserer Zustimmung.
7.2. Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1. erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
- Vertraulichkeit Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auf- traggebers, auch seine Interna, streng vertraulich behandeln.
- Gewährleistung und Haftung 9.1. Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
9.2. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
9.3. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.
9.5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Be- denken durch die Agentur beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maß- nahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Ver- treter der Agentur, die Kosten hierfür der Auftraggeber.
- Gestaltungsfreiheit 10.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
10.2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.